Barrierefrei wohnen und umbauen

Barrierefrei wohnen, was heisst das?    

 

Barrierefrei wohnen heißt individuell wohnen. Die Barrierefreiheit dient dem Ziel, die individuelle Mobilität und größtmögliche Selbständigkeit der Menschen - unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu sichern und so viel Unterstützung wie nötig zu bieten. 

 

Die dafür genutzten Lösungen sind dabei so vielfältig wie die Menschen selbst. Selbst bei ähnlichen Beeinträchtigungen sind die Bedürfnisse des einzelnen Menschen und deren Befriedigung sehr unterschiedlich. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz „sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche“ barrierefrei, „wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ [1]

 

Abhängig von der bestehenden Wohnsituation kann die Barrierefreiheit dabei durch einen Umbau oder durch Wohnungsanpassungsmaßnahmen, durch die Verwendung von Hilfsmitteln oder auch durch einen Neubau ermöglicht werden.

Barrierefrei wohnen: Silvana macht eine Room Tour


Woran gilt es zu denken?


Die Überlegungen zu den Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen beginnen schon beim Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung (z.B. Rampen, Handläufe, spezielle Lösungen für die Türöffnung, Beleuchtung). Besondere Aufmerksamkeit wird auch der Gestaltung der Bewegungsflächen und Durchgänge in der Wohnung sowie der Sanitär- und Küchenräume gewidmet. 

Dabei gilt es, nicht nur die beste Lösung für den aktuellen Unterstützungsbedarf und das vorhandene Wohnumfeld zu finden, sondern auch die zu erwartenden Veränderungen der persönlichen Situation in die Planung mit einzubeziehen. So kann eine barrierefreie Gestaltung der Türbreiten für einen gehbehinderten Menschen mit 80 cm aktuell völlig passend sein. Sollte sich seine gesundheitliche Situation zukünftig aber verschlechtern und er auf einen Rollstuhl angewiesen sein, könnte sich diese Türbreite dann jedoch als zu gering erweisen (roll-stuhlgerechte Türbreite = 90 cm).

Mieter benötigen Erlaubnis

Bei einem wesentlichen Umbau eines Hauses mit mehreren Mietwohnungen verlangen die Landesbauordnungen der Länder bereits heute, dass der Bauherr einen Teil der Wohnungen barrierefrei zugänglich gestalten muss. [2] Sollen Wohnanpassungsmaßnahmen jedoch in einer bestehenden Mietwohnung umgesetzt werden, so bedarf es hierzu, laut Mietrecht, der Zustimmung des Vermieters, sofern die geplanten Anpassungen in die bauliche Substanz der Wohnung eingreifen. Ohne Zustimmung des Vermieters können beispielsweise Haltegriffe oder technische Hilfen, deren Einbau jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann, installiert werden. Eine Verbreiterung der bestehenden Türen oder der Einbau eines Treppenliftes ist jedoch ohne Zustimmung des Vermieters nicht rechtens.

Wenn bauliche Veränderungen notwendig sind, damit der Mieter langfristig in der Wohnung bleiben kann, ist es nach § 554a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Barrierefreiheit) für den Mieter möglich, vom Vermieter die Zustimmung für die geplanten Wohnungsanpassungen zu verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung erforderlich sind. Je nach Absprache mit dem Vermieter können die Kosten für den geplanten Umbau vom Mieter selbst bezahlt oder aber auch vom Vermieter übernommen werden, der sich die entstandenen Kosten dann – z.B. über eine Umlage auf die Miete – wahrscheinlich vom Mieter wieder zurückholen wird. [3]

Darüber hinaus hat der Vermieter auch das Recht, bei einem Auszug des Mieters den Rückbau der Umbauten zu verlangen. Es empfiehlt sich deshalb vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der die wichtigsten Punkte zum Umfang der Wohnungsanpassung, zu den Kosten und deren Ver-teilung sowie die gemeinsamen Absprachen für den Fall eines Auszuges aus der Wohnung (z.B. Rückbau, Entschädigung) geregelt werden.

Ansprechpartner - Umfassend informiert

Um sich einen Überblick über die Möglichkeiten der Wohnungsanpassungen, der barrierefreien Ausstattungen oder den Einsatz von Hilfsmitteln, aber auch die zu beachtenden Regelungen zu verschaffen, könnt ihr euch z.B. an Pflegestützpunkte, Fachstellen der Länder und Kommunen, Verbraucherzentralen, Architekten oder spezialisierte Wohnberatungsstellen wenden . Sie beraten und helfen bei der Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und informieren über aktuelle Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Regionale Pflegestützpunkte

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Übersicht über Pflegestützpunkte in Deutschland
In der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) könnt ihr alle gelisteten Pflegestützpunkte finden.


Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

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Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt euch in allen Fragen zur Teilhabe, z.B. bei Fragen haben zur Assistenz, zu Hilfsmitteln oder uim barrierefreien Wohnen.

Verbraucherzentralen

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Ihr möchtet zuhause wohnen, ein Leben lang und für alle Lebensphasen und gesundheitlichen Situationen passend? Die Verbraucherzentralen helfen euch dabei zu identifizieren, worauf ihr z.B. bei einer Modernisierung achten solltet.

Wohnberatungsstellen

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Welche Informationen fehlen euch noch?

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Wir freuen uns auf Eure Anregungen!

Quellen

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[1] Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) i.d. Fassung vom 19.12.2007, §4.
[2] Verband der privaten Bausparkassen: Barrierefrei umbauen und bauen – mehr Lebensqualität für alle. Berlin. Dezember 2013, S.11
[3] Ebenda, S. 10.

Letzte Aktualisierung

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Die letzte Aktualisierung der Inhalte dieser Seite erfolgte am 23. August 2024.