Cannabis & Krebs

Cannabis in der Schmerztherapie

Am 10. März 2017 ist das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ in Kraft getreten. Hierdurch wurden die Möglichkeiten für Ärzte erweitert, Cannabis-Arzneimittel im Einzelfall als Therapiealternative bei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen einzusetzen. Eine Verschreibung kann demnach erfolgen, wenn nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein.

Damit verbunden waren auch Änderungen im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Dadurch wurde die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert. Bisher war diese auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt. Nun wurde erstmals auch eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten oder als Cannabisextrakt für schwerkranke Menschen geschaffen. 

Praxisleitlinie: Cannabis in der Schmerztherapie

Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS): "Der „medical need“ in vielen Indikationen, für die Cannabinoide eine Rolle spielen könnten, ist offenbar so hoch, dass es für viele Patienten unzumutbar erschiene, auf größere, zumal höherrangige RCT-Studien (randomisierte kontrollierte Studien) zu warten, obschon solide Daten selbstverständlich weiterhin dringlich erforderlich und erwünscht sind."

Die anfängliche Euphorie ist laut verschiedenen Medienberichten einer verbreiteten Ernüchterung gewichen, da sich in der praktischen Umsetzung des Gesetzes einige Probleme ergeben haben. So berichteten Patienten von der unzureichenden Verfügbarkeit von Cannabisprodukten in den Apotheken und den immer wieder auftretenden Schwierigkeiten, die Cannabistherapie von ihrer Krankenkasse bezahlt zu bekommen. Neben grundsätzlich positiven Rückmeldungen von Patienten zum Gesetz und der damit verbundenen Neuregelung der Verordnung, gab es aber auch skeptische Meinungsäußerungen von Ärzten. Diese verwiesen vor allem auf die möglichen langfristigen Schäden des Cannabis-Konsums und eine bisher unzureichende Datenlage zur Wirksamkeit bei verschiedenen Indikationen.

 

Um langfristig eine bessere Datenbasis zu erhalten, führt das BfArM eine Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabis-Arzneimitteln durch. Dadurch sollen weitere Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabis als Medizin gewonnen werden.

Kiffen gegen Krebs?

YES!CON 2020 - Cannabis in der Krebstherapie: Seit Jahren häufen sich Meldungen, dass die Hanfpflanze (Cannabis sativa/indica) und ihre einzelnen Wirkstoffe, die sogenannten Cannabinoide, Krebs zwar nicht heilen, aber durchaus hilfreich bei der Therapie sein können. Cannabis kann wirksam sein bei typischen Beschwerden im Rahmen einer Krebserkrankung wie Übelkeit und Erbrechen, chronischen Schmerzzuständen, Ängsten, Depressionen, Unruhe, Appetitlosigkeit und Schlafstörungen.

ARD: Cannabis als Medizin

ARD Buffet: Hanf oder Cannabis ist als Haschisch oder Marihuana verboten, kann Menschen mit chronischen Schmerzen aber ganz legal vom Arzt verschrieben werden. Ein Interview mit Prof. Dr. Sven Gottschling, Palliativzentrum Uniklinik Saarland.

Cannabis gegen Krebs

Südstern-Apotheke: Kann Cannabis gegen Krebs eingesetzt werden?
An Krebs erkrankte Patienten setzen große Hoffnung auf Cannabis. Es gab in letzter Zeit sehr viele Berichte über den Cannabiseinsatz bei Krebs. In diesem Video fasst Apothekerin Ilka Heidler das aktuelle Wissen zusammen.

Medizinisches Cannabis aus Hessen

Hessenschau: Cannabis als Medizin auf Rezept wird schon seit Jahren unter anderem Schmerzpatienten verschrieben. Bisher musste das medizinische Cannabis importiert werden. Eine Firma aus Mörfelden-Walldorf will das jetzt ändern.

Doku zu Cannabis gegen Krebs

Cannabisöl soll Krebs heilen. Auch deutsche Schmerzpatienten können seit 2017 Cannabis auf Rezept in der Apotheke bekommen - allerdings nur als Blüten oder Extrakt. Da das Video mit einem Altersfilter belegt wurde, schaut es bitte direkt auf 3sat an.

So geht es schwerkranken Patienten mit dem "Cannabis-Gesetz"

Schwerkranken Patienten sollte mit dem Cannabis-Gesetz der Zugang zu Medizinalhanf erleichtert werden. Eine Kostenübernahme bewilligen die Krankenkassen jedoch nicht immer.

Unter dem Motto „Individualisierung statt Standardisierung“ fand im März 2019 in Frankfurt am Main der 30. Schmerz- und Palliativtag statt. Ein Themenschwerpunkt waren dabei die bisherigen Erfahrungen mit Cannabioiden nach der gesetzlichen Neuregelung vor 2 Jahren. Im 10. März 2017 war damals das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ in Kraft getreten. Hierdurch wurden die Möglichkeiten für Ärzte erweitert, Cannabis-Arzneimittel im Einzelfall als Therapiealternative für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen einzusetzen.

Sind Cannabinoide in der Versorgungsrealität angekommen? 

Nach Einschätzung der Schmerzmediziner nehmen Cannabinoide in der schmerz- und palliativmedizinischen Versorgung schwerkranker Patienten heute einen zunehmend wichtigen Platz ein. Doch auch zwei Jahre nach Einführung des Cannabis-Gesetzes besteht noch häufig Verunsicherung bei der praktischen Anwendung der verschiedenen Cannabinoid-Wirkstoffe. Die Gründe liegen sowohl in der teilweise noch nicht zufriedenstellenden Studienevidenz als auch den bisher ebenfalls noch nicht vorliegenden umfassenden Handlungsempfehlungen von Fachgesellschaften zum therapeutischen Einsatz von Cannabinoiden. Dabei wäre der Bedarf in vielen Indikationen hoch. So hoch, dass es für viele Patienten unzumutbar wäre, auf größere, randomisierte und kontrollierte Studien zu warten, wie DGS-Präsident Dr. med. Johannes Horlemann in Frankfurt anmerkte.

 

Hier wollte die Schmerzgesellschaft - als Befürworter einer patientenzentrierten Versorgung - Abhilfe schaffen. Die neue Praxisleitlinie der DGS für die Anwendung von Cannabinoiden bietet Medizinern deshalb eine praxisbezogene Hilfestellung in der Betreuung von schwerkranken Patienten. Sie berücksichtigt dabei auch die für einige Wirkstoffe bereits umfassend vorhandene Erfahrungsevidenz und will so bestehende Verunsicherungen beseitigen.

 

Patientenzentrierte Medizin und entsprechende patientenzentrierte Leitlinien sollten laut DGS stets symptomorientiert sein, nach Patientenpräferenzen fragen und nach dem konkreten Nutzen für ihre Versorgung. Deshalb stehen die DGS-Praxisleitlinien auch in einem gewissen Kontrast zu den herkömmlichen evidenzbasierten Leitlinien anderer medizinischer Fachgesellschaften. Diese orientierten sich meist an Krankheiten und ärztlichen Sichtweisen und würden bei der Wirksamkeit einer Therapie v.a. auf die statistischen Mittelwerte und die berechnete Signifikanz statt auf den individuellen Patienten schauen.

 

In den DGS-Praxisleitlinien würde dagegen nicht nur die externe Evidenz, sondern auch die interne Evidenz durch Erfahrungen der Anwender sowie die Erfahrungen, Werte und Haltungen der Patienten berücksichtigt. Die Schmerzmediziner weisen darauf hin, dass man insbesondere für den medizinischen Gebrauch von Cannabinoiden bei alleiniger Berücksichtigung der derzeit verfügbaren Daten aus Studien oft zu anderen Einschätzungen gelangt, als sie im Versorgungsalltag durch Anwender berichtet werden.

 

Dazu werden Cannabinoide i.d.R. auch noch gut vertragen. Der Therapiestart sollte laut DGS jedoch in kleinen Schritten erfolgen („start low – go slow“) und die wenigen Kontraindikationen aufmerksam beachtet werden. Berücksichtigt der Arzt das, wären aus Sicht der Schmerzmediziner weder zu Beginn noch im Rahmen einer langfristigen Therapie bedeutsame Nebenwirkungen zu erwarten.

Wer zahlt die Therapie?

Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist für folgende Cannabis-basierte Wirkstoffe seit März 2017 gesetzlich geregelt: Cannabisblüten, standardisierte Cannabisextrakte (z. B. Nabiximols) sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol (als Rezeptur) und Nabilon (als Fertigarzneimittel verfügbar) (nach Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, Teil 1 Nr. 11). Die DGS rät in ihrer Praxisleitlinie jedoch ausdrücklich von der Verordnung von Cannabisblüten ab. Durch die Zubereitung würde die Wirkstoffkonzentration zu sehr schwanken. Die richtige Dosis sei dann schwierig zu regulieren und die Gefahr einer übertherapeutischen Dosierung hoch. Zusätzlich seien Cannabisblüten aufgrund der möglichen Überschneidung mit dem „Freizeitgebrauch“ für medizinische Zwecke nicht zu empfehlen. 

 

Nach Auskunft der gesetzlichen Krankenkassen AOK, TK und Barmer gab es im Jahr 2018 insgesamt 18.400 Anträge für die Nutzung von Cannabinoiden zur Behandlung chronischer Schmerzen. Davon wurden 12.500 Anträge bewilligt (ca. 66 %). Wurden Verordnungen abgelehnt, dann meist mit der Begründung, die zur Verfügung stehenden Therapiealternativen seien bisher noch nicht ausgeschöpft worden.[1] Die DGS weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ärzte jederzeit in ihren Anträgen darauf hinweisen könnten, dass sie nur mit einem Cannabinoid eine angemessene Symptomkontrolle und/oder die Verbesserung der subjektiven Lebensqualität erreichen können. Dieses Engagement der Ärzte würde sich für den Patienten jedoch auszahlen.

 

[1] Quelle: Maike Telgheder: Immer mehr deutsche Patienten bekommen Cannabis auf Rezept. In: Handelsblatt vom 6. Februar 2019. Online unter https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/aok-tk-und-barmer-immer-mehr-deutsche-patienten-bekommen-cannabis-auf-rezept/23954602.html Zuletzt eingesehen am 4. Mai 2019.

Cannabisgesetz

Das neue Cannabisgesetz ermöglicht es Erwachsenen ab dem 1. April 2024, bis zu drei Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch zu Hause anzubauen. Zusätzlich können Erwachsene in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen gemeinsam Cannabis anbauen, ebenfalls für den Eigenkonsum. Das Gesetz stärkt gleichzeitig den Gesundheitsschutz, den Jugendschutz sowie die Prävention und Aufklärung im Zusammenhang mit Cannabis. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bleibt straffrei. Werbung und Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen sind generell verboten.

BMG zum Cannabisgesetz

Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken umzusetzen? Welche Ziele verfolgt das Cannabisgesetz und wie wird der Kinder-, Jugend- sowie Gesundheitsschutz gewahrt? Was ist verboten und was ist in welchem Umfang erlaubt? Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz.

Deutsche Krebsgesellschaft e.V. 

Cannabis bei Krebs – Berechtigter Einsatz in der Schmerztherapie?

Thieme-Verlag

Cannabis bei Krebs: Mehr Chancen als Risiken? Ein Interview mit Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM).

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Die letzte Aktualisierung der Inhalte dieser Seite erfolgte am 23. August 2024.