Heil- und Hilfsmittel

Heilmittel

Im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind unter Heilmitteln persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen zu verstehen, die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe geleistet werden dürfen. Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln.

 

Entsprechend der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) fallen darunter Maßnahmen der physikalischen Therapie (wie Krankengymnastik, Massage, Lymphdrainage), der Podologie (medizinische Fußpflege), der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Ergotherapie. Heilmittel dienen z.B. der Schmerzlinderung, besseren Gelenkbeweglichkeit und dem Mobilitätserhalt. Patienten mit besonders schweren und dauerhaften Erkrankungen haben seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich die Verordnung von Heilmitteln langfristig von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen.


Informationen der GKV zu Heilmitteln
Informationen zu den Heilmittelpreisen der gesetzlichen Krankenkassen

Podologische Therapie

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Die Maßnahmen der podologischen Therapie dienen der Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln an den Füßen. Sie können vom Arzt verordnet werden, um Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße infolge einer Diabetes-Erkrankung (diabetisches Fußsyndrom) zu behandeln.

 

Zu den podologischen Maßnahmen im Sinne der HeilM-RL zählen:

  • die Hornhautabtragung,
  • die Nagelbearbeitung,
  • eine podologische Komplexbehandlung (gleichzeitige Hornhautabtragung & Nagelbearbeitung) sowie
  • die Behandlung einer geschlossenen Fehlbeschwielung an einem anderen Teil des Fußes.


Verband Deutscher Podologen
Therapeutensuche

Deutscher Verband ­ für Podologie (ZFD) e.V.

Podologen suchen

 

Deutscher Podologen Verband
Informationen zur Abgrenzung Podologie und Fußpflege

Quelle: Heilmittelrichtlinie des GBA

Ergotherapie

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Die Ergotherapie dient laut Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation gestörter motorischer, sensorischer, psychischer und kognitiver Funktionen und Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen. Darüber hinaus umfasst sie Beratungsangebote zur Anpassung des Lebensumfeldes im Arbeits- und Wohnbereich.

 

Zu den ergotherapeutischen Maßnahmen zählen dabei konkret:

  • die motorisch-funktionelle Behandlung (z.B. Verbesserung von Gelenkfunktionen, Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen, Abbau kritischer Haltungs- und Bewegungsmuster)
  • die sensomotorisch-perzeptive Behandlung (z.B. Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten, Verbesserung der eigenständigen Lebensführung)
  • das Hirnleistungstraining
  • die psychisch-funktionelle Behandlung (z.B. Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen, Verbesserung Belastbarkeit und Selbständigkeit) sowie
  • therapieergänzende Maßnahmen (z.B. Wärme-/Kältetherapie zur Schmerzreduzierung oder Muskeltonus-Regulation).


Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V.

Informationen zur Ergotherapie

Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.

Ergotherapie - Therapeutensuche 


Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.

Therapeuten - Verzeichnis 


Quelle: Heilmittelrichtlinie des GBA

Heilmittel bei Krebs

betanet: Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die Beschwerden lindern können, die infolge der Behandlung einer Krebserkrankung auftreten, z.B. Lymphödeme, Inkontinenz, Impotenz oder Nervenschädigungen. Krankenkassen übernehmen die Kosten i.d.R. ganz oder teilweise, wenn die Heilmittel ärztlich verordnet wurden.

Hilfsmittel

In Abgrenzung von den Heilmitteln sind Hilfsmittel laut GBA-Richtlinie im Bereich der Rehabilitation "Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind".

 

Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern je nach Indikation entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen (§ 33 SGB V). Je nach körperlicher Beeinträchtigung bzw. Schädigungsmuster werden unterschiedliche, teilweise auch individuell angepasste Hilfsmittel benötigt, wie z. B. Spezialräder, Rollstühle und andere Mobilitätshilfen, Sehhilfen, Hörhilfen, Kommunikationshilfen, Greifhilfen, Sitzmöbel mit Stützfunktion und Aufstehhilfe, elektrisch verstellbare Betten, Bedienhilfen für Türen, Fenster und Vorhänge, spezielle Orthesen und Prothesen sowie vieles andere mehr.

Informationen der GKV zu Hilfsmitteln
Webportal zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen
REHADAT-Hilfsmittelfinder zur aktivitätsbezogenen Suche nach geeigneten Hilfsmitteln

Hilfsmittel bei Krebs

betanet: Hilfsmittel können nötig sein, um euch in der Behandlung, Alltagsführung und der Pflege zu unterstützen. betanet stellt hier die wichtigsten Hilfsmittel bei Krebs vor.

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Letzte Aktualisierung

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Die letzte Aktualisierung der Inhalte dieser Seite erfolgte am 29. Oktober 2021.